Geschäftsordnung der Paso Fino Association Europe e.V.

Aufgaben des PFAE Vorstandes

1. Der Vorstand ist das Führungsorgan der PFAE. Über die nachstehend beschriebenen wesentlichen Hauptaufgaben hinaus erklärt sich jedes Vorstandsmitglied bereit, an Aufgaben mitzuwirken, die nicht unmittelbar in sein Fachressort fallen und die ihm vom Vorstand übertragen werden. Jedes Vorstandsmitglied fertigt einen Rechenschaftsbericht über seinen Fachbereich an, welcher der Mitgliederversammlung (MV) jährlich vorgetragen wird.

2. Der/die Vorstandssprecher/in ist verantwortlich für die dem Verein laut Satzung übertragenen Aufgaben. Er/ sie vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er/sie vertritt den Verein nach außen. Er/sie arbeitet eng mit allen anderen ressortverantwortlichen Vorständen zusammen.

3. Der/die Stellvertretende Vorstandssprecher/in vertritt den Vorstandssprecher bei dessen Verhinderung, die Ausführungen von Punkt 2. gelten dann entsprechend. Er/sie vertritt den Verein nach außen. Er/sie arbeitet eng mit allen anderen ressortverantwortlichen Vorständen zusammen.

4. Der Vorstand für Sportangelegenheiten übernimmt folgende Aufgaben:

  • Beratung der Mitglieder in allen Fragen des Sportes
  • Organisation von Reitkursen
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung der Sportordnung in Zusammenarbeit mit dem Sportausschuss, dessen Zusammensetzung und Aufgaben im Punkt 9 festgelegt ist.
  • Organisation von Sportveranstaltungen
  • Führen sportrelevanter Verzeichnisse (High Point Register, Pasos for Pleasure etc.).
  • Führen der europaweiten Paso Fino Datenbank

5. Der Leiter/ die Leiterin der PFAE Geschäftsstelle ist zuständig für:

  • Betreuung und Führen der Geschäftsstelle der PFAE
  • Protokollführung bei Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen
  • die Mitgliederverwaltung
  • Zusammenarbeit mit dem/der Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit in PR Angelegenheiten
  • Zentraler Ansprechpartner für Interessenten mit Versand von Informationsmaterial
  • Weiterleitung von Anfragen an Züchter bzw. an andere Fachressorts

6. Der Vorstand für Finanzen übernimmt folgende Aufgaben:

  • Führen und Kontrolle der Kasse und Konten, einschließlich der im Ausland befindlichen Konten. Er ist verantwortlich für den Einzug der Mitgliedergebühren, stellt Rechnungen aus, überwacht und prüft den Eingang von Nenngebühren, überprüft und bezahlt Forderungen an den Verein in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ressortverantwortlichen im Vorstand. Der Vorstand für Finanzen erstellt in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und/oder dem Vorstand für Sportangelegenheiten nach jeder PFAE Veranstaltung eine entsprechende Gewinn-/ Verlustbilanz.
  • Ausarbeiten eines jährlichen Finanzbudgets
  • Erstellen eines Jahresberichtes einschl. der Beauftragung eines Steuerberaters für die Erstellung der jährlich anfallenden Steuererklärung.

7. Der Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit ist zuständig für:

  • Zusammenarbeit und den Kontakt mit den Medien
  • redaktionelle Betreuung vereinsinterner Mitteilungen (e-Mail Newsletter etc.)
  • Erstellen geeigneter Konzepte und Berichte zur Selbstdarstellung der PFAE in den Medien
  • Kontaktaufnahme und –vermittlung für vereinsübergreifende Anzeigenkampagnen (Züchter- bzw. Verkaufspferdeanzeigen in der Fachpresse kombiniert mit PFAE Presseartikeln)

8. Der Vorstand für Zuchtangelegenheiten übernimmt folgende Aufgaben:

  • Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Zucht und Haltung von Paso Finos, Trochadores (y Galoperos) und Trotones Galoperos
  • Erarbeitung und Weiterentwicklung der Zuchtordnung (ZO) in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss, dessen Zusammensetzung und Aufgaben im Punkt 9 festgelegt ist
  • Zusammenarbeit mit anderen Zuchtverbänden, die Paso Finos, Trochadores (y Galoperos) und Trotones Galoperos betreuen
  • Veranstalten von Zuchtschauen/-prüfungen sowie Züchtertreffen und –seminaren
  • Unterstützung bei der Eintragung von Paso Finos über die PFHA, den Bayerischen Verband der Züchter der Spezialpferderassen sowie andere regionale Zuchtverbände
  • Betreuung des PFAE Fino Futurity Programms
  • Betreuung der verschiedenen Übersichten für Deckhengste, Fohlen eines Jahrganges sowie der PFAE Züchterliste

9. Ausschüsse

Zur Unterstützung der Arbeit der Vorstandsressorts können Ausschüsse gebildet werden. Feste Ausschüsse sind der Sportausschuss und der Zuchtausschuss, die nach Bedarf tagen.

Sport- und Zuchtausschuss bestehen jeweils aus 4 PFAE Mitgliedern sowie je eines Vertreters der Regionalgruppen mit mehr als 20 Mitgliedern und werden von dem jeweils zuständigen Ressortverantwortlichen im Vorstand geleitet. Die Mitglieder des Sport- bzw. des Zuchtausschusses werden vom jeweiligen Ausschuss nominiert und vom Vorstand bestätigt. Alle PFAE Vollmitglieder können sich um Aufnahme in den jeweiligen Ausschuss beim zuständigen Ausschuss bewerben, sofern nicht triftige Gründe (nicht volljährig, mit PFAE Zahlungen im Rückstand, suspendiertes Mitglied o.ä.) gegen die Aufnahme in den betreffenden Ausschuss sprechen.

Der Sportausschuss befasst sich mit allen sportrelevanten Angelegenheiten. Rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung überprüft und adaptiert er ggf. die Sportordnung und gibt die Änderungen im Monat vor der Mitgliederversammlung in einer offiziellen PFAE Veröffentlichung (e-Mail Newsletter) bekannt. Die Mitgliederversammlung stimmt über die Annahme oder Ablehnung von Änderungen der Sportordnung mit einfacher Mehrheit ab.

Der Zuchtausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten, welche die Zucht von Paso Finos betreffen einschließlich der Überprüfung und Anpassung der Zuchtordnung. Rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung überprüft und adaptiert er ggf. die

Zuchtordnung und gibt die Änderungen im Monat vor der Mitgliederversammlung in einer offiziellen PFAE Veröffentlichung (e-Mail Newsletter) bekannt. Die Mitgliederversammlung stimmt über die Annahme oder Ablehnung von Änderungen der Zuchtordnung mit einfacher Mehrheit ab.

10. Länderdelegierte

Zur Vertretung der Interessen der PFAE in den einzelnen europäischen Ländern, in denen die PFAE mindestens 20 Mitglieder hat, werden Länderdelegierte vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt. Jede Regionalgruppe kann auf Antrag an den Vorstand einen eigenen Regionalvorstand gründen, welcher dann die Aufgaben und Pflichten des Länderdelegierten übernimmt. Die Aufgaben und Pflichten sind:

– Regelmäßiger Informationsaustausch mit dem PFAE Vorstand, inklusive Austausch von Tagesordnungen und Protokollen der jeweiligen Vorstandssitzungen

– Betreuung der regionalen Mitglieder (Information, Veranstaltungen, Kontakt etc.) basierend auf der Mitgliederliste. Der Länderdelegierte/ Regionalvorstand ist angehalten, jeweils zum 15. September eines Jahres eine aktuelle Mitgliederliste mit Namen, Adresse und kompletten Daten der einzelnen Mitglieder an die Geschäftsstelle zu schicken. Änderungen (Neueintritte, Austritte, Adressänderungen) innerhalb der regionalen Mitgliederschaft während des laufenden Jahres müssen umgehend schriftlich bei der Geschäftsstelle angezeigt werden. Falls ein Mitglied mit seinen Zahlungen an den Verein im Rückstand ist und trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung durch den Länderdelegierten/ Ländervorstand nicht reagiert, ist der PFAE Vorstand unverzüglich zu informieren. Des Weiteren ist der Länderdelegierte/ Regionalvorstand verpflichtet folgende Informationen umgehend an die Geschäftsstelle und den jeweiligen Fachvorstand zu übermitteln:

  • Änderungen im Pferdebestand (Neuzugänge, Verkäufe, Tod des Pferdes, Kastrationen, Namensänderungen etc.)
  • Fohlengeburten
  • Besitzwechsel
  • Eröffnung eines regionalen Bankkontos und Einziehen der Mitgliedsbeiträge bis spätestens 1. Dezember des neuen Geschäftsjahres. Überweisung der Mitgliedsbeiträge der regionalen Gruppen auf das PFAE Konto spätestens zum 1. Januar des neuen Geschäftsjahres. Vierteljährlicher Bericht an den Kassenwart der PFAE über den aktuellen Kontostand des Regionalgruppenkontos. Dieser Bericht beinhaltet neben dem aktuellen Kontostand auch einen Auszug aus dem Kassenbuch mit allen erfolgten Ein- und Auszahlungen (Auflistung des Betrags sowie des Einzahlers bzw. Zahlungsempfängers und Zahlungszwecks)
  • Erstellen eines jährlichen Aktionsplanes und Budgets vor der jährlichen Mitgliederversammlung
  • Aquirierung neuer Mitglieder
  • Teilnahme an mindestens zwei Vorstandssitzungen der PFAE, eine davon unmittelbar vor der Mitgliederversammlung zum Zweck der Budget-Planung für das nächste Geschäftsjahr.
  • Bericht über die regionale Paso Fino Szene und Aktivitäten auf der PFAE Mitgliederversammlung
  • Durchführung von bzw. Teilnahme an regionalen Veranstaltungen (z.B. Messen, Shows etc.), um den Paso Fino einem breiteren Publikum bekannt zu machen und neue Interessenten für die Rasse zu gewinnen.
  • Kommt ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach, so wird das Mitglied mit sofortiger Wirkung suspendiert bis er/sie seine ausstehenden Zahlungen an die PFAE beglichen hat.
  • Fristgemäße schriftliche Übermittlung aller relevanten Daten (Antrag auf Durchführung einer PFAE Veranstaltung 6 Wochen vor der Veranstaltung; Startlisten, Ergebnislisten – letztere innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung) an den PFAE Sportreferenten, um eine Anerkennung der erreichten Punkte in das High Point Register, Paso for Pleasure zu gewährleisten. Werden die entsprechenden Datensätze nicht fristgemäß übergeben, können keine Punkte angerechnet werden.
  • Veröffentlichungen in den wichtigsten Fachmedien der Region, um den Paso Fino bekannter zu machen
  • Zusammenstellung der wichtigsten Pferdefachmessen und Showveranstaltungen der Region sowie Eruierung der Möglichkeiten, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen
  • Regelmäßiges Einsenden von Informationen und Berichten (inkl. Bildmaterial) an die Geschäftsstelle/ PR zur Veröffentlichung in BRIO/ Internet/ Newsletter. Bei genügend Material erhalten die Regionalgruppen eine eigene Seite in BRIO, die sie selbst gestalten können.
  • Jede Regionalgruppe kann auf schriftlichen Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks bis zu 50% der in der jeweiligen Region eingenommenen Mitgliedergebühren für eigene Paso Fino Veranstaltungen verwenden. Weitere Gelder können auf schriftlichen und rechtzeitig eingereichten Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks vom Vorstand genehmigt werden. Zuschüsse für geplante Veranstaltungen (Turniere, Wander- und/oder Orientierungsritte, Messeteilnahmen etc.) müssen fristgemäß mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin entsprechend Punkt 1.1 der Sportprüfungsordnung unter Vorlage einer gültigen Ausschreibung bzw. Konzeption beantragt werden. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Anträge unter Nennung der Gründe ggf. schriftlich abzulehnen.

Mitgliedschaft und Verhaltenskodex

11. Mitglieder, die ausgetreten bzw. aufgrund von Nichtzahlung aus dem Verein ausgeschlossen wurden, können erneut eine Wiederaufnahme in die PFAE beantragen, jedoch nur gegen Entrichtung des Mitgliedsbeitrags für zwei Jahre im Voraus. Mitglieder, die aufgrund von Vergehen gegen die Punkt 4.4 bis 4.6 der Satzung der PFAE aus dem Verein ausgeschlossen wurden, bleibt die Wiederaufnahme in den Verein verwehrt.

12. Mitglieder die zur bzw. nach der Hälfte des laufenden Geschäftsjahres eintreten, müssen für den Rest des Jahres 50% der regulären Mitgliedergebühr zahlen.

13. Aficionados (Mitglieder, die keinen eigenen Paso Fino besitzen), Studenten/ Schüler, Rentner und Behinderte zahlen die Hälfte der regulären Mitgliedergebühr.

 

Verhaltenskodex

14. Zu jeder Zeit muss das Wohlergehen der Rasse im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen stehen. Die Interessen der Rasse müssen die Grundlage jeglicher Aktivitäten und Entscheidungen aller PFAE Besitzer, Züchter, Mitglieder und Vorstände sein.

  • Faires Geschäftsgebaren: Besitzer, Züchter und Personen, die an deren Stelle handeln dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben über Verkaufs- und Zuchtpferde machen, andernfalls droht ihnen Ausschluss aus dem Verein. Alle Transaktionen sollten stets fair und ehrlich ablaufen und sie sollten bereitwillig, offen und umfassend Auskunft über alle Pferde geben, die sie zum Kauf anbieten oder die in ihrer Obhut stehen.
  • Keine Abwertung anderer Pferde: Kein Paso Fino Züchter oder Besitzer soll die Pferde eines anderen Züchters oder Besitzer abwerten.
  • Die PFAE übernimmt keine Haftung in Rechtsstreitigkeiten: Der Verein übernimmt keine Haftung bei Rechtsstreitigkeiten, deren Gegenstand ein Pferd ist.
  • Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Informationen, die gegenüber dem Verein gemacht werden und auf deren Basis der Verein handelt, sollen wahrheitsgemäß und richtig sein. Dies beinhaltet, aber beschränkt sich nicht auf Anträge zur Eintragung von Pferden, Nennformulare und alle Informationen, die der Verein über Dritte einholt.
  • Unsportliches Verhalten: Hat ein Besitzer, Trainer oder Reiter sich eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht, muss die Person mit entsprechenden Maßnahmen durch die PFAE rechnen. Diese Maßnahmen beinhalten aber nicht ausschließlich Strafzahlungen oder Ausschluss aus dem Verein.

a) Strafmaßnahmen/ Ausschluß von Mitgliedern aus dem Verein

Jedes Mitglied oder Nichtmitglied, das die Regeln der Geschäftsordnung und/oder der Satzung verletzt, dessen Praktiken bzgl. der Zucht von Paso Finos oder in der Bereitstellung von Informationen für die verschiedenen Vereinsregister nicht PFAE regelkonform ist, dessen Verhalten den Frieden und das Wohlergehen des Vereins stört oder die Glaubwürdigkeit des Vereins schädigt, oder das gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat und in einem Gerichtsverfahren entsprechend verurteilt wurde, kann durch den Vorstand der PFAE gerügt, zeitweise suspendiert oder ganz aus dem Verein ausgeschlossen werden und alle Rechte und Vorteile die ein Mitglied durch die Mitgliedschaft im Verein erwirbt, verlieren.

 

Jedes Mitglied kann zeitweise durch den PFAE Vorstand suspendiert werden und so alle Rechte und Vorteile, die ein Mitglied durch die Mitgliedschaft im Verein erwirbt, verlieren, und jedem Nichtmitglied kann die Aufnahme in den Verein und die Rechte und Vorteile, die ein Mitglied durch die Mitgliedschaft im Verein erwirbt, vorenthalten werden, wenn es seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Kommt ein Mitglied oder Nichtmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein zum zweiten Mal innerhalb von 3 Jahren nicht nach, soll das Mitglied oder Nichtmitglied eine durch den Vorstand der PFAE festgesetzte Strafzahlung an den Verein leisten.

 

30 Tage bevor der Vorstand entsprechende Maßnahmen einleitet, muss das Mitglied bzw. Nichtmitglied schriftlich per Einschreiben über seine ausstehenden Zahlungen und die Konsequenzen (Suspendierung, Verlust der durch die Mitgliedschaft im Verein erworbenen Rechte und Vorteile) informiert werden, wenn es seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt. Wird ein Mitglied aufgrund nicht geleisteter Zahlungen an den Verein suspendiert, so werden bei einer Familienmitgliedschaft auch alle anderen Familienmitglieder suspendiert bis die Zahlungen geleistet wurden. Suspendierungen, die aufgrund anderer Verstöße verhängt wurden, betreffen ausschließlich das jeweilige Mitglied.

 

Wird ein Mitglied durch den Vorstand der PFAE suspendiert, so soll sein Name in der nächsten vereinsinternen Veröffentlichung (BRIO) zusammen mit dem Zeitpunkt der Suspendierung gelistet werden. Die Suspendierung und der damit einhergehende Verlust aller Rechte und Vorteile, die durch die Vereinsmitgliedschaft erworben wurden, wird umgehend aufgehoben, sobald das Mitglied bzw. Nichtmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang gegenüber dem Verein nachkommt.

 

b) Betrügerisches Verhalten

Unter den Begriff betrügerisches Verhalten fallen:

  • Falsche Angaben bezüglich der Eintragung/ des Abstammungsnachweises eines Pferdes.
  • Keine Person, Firma oder Gesellschaft soll falsche oder gefälschte Papiere ausstellen, verkaufen, eintauschen, hergeben oder empfangen, die den Anschein erwecken von einem von der PFAE anerkannten Zuchtverband (z.B. PFHA) ausgestellt worden zu sein.
  • Unzulässige Verwendung eines eingetragenen Namens. Es darf für einen Paso Fino nur der Name, unter dem das Pferd von einem von der PFAE anerkannten Zuchtverbände (z.B. PFHA) eingetragen wurde, verwendet werden bzw. ein Paso Fino darf nur unter seinem, von einem von der PFAE anerkannten Zuchtverband (z.B. PFHA) eingetragenen, Namen auf einem Paso Fino Turnier/Veranstaltung starten.
  • Änderungen im Abstammungsnachweis. Änderungen im Abstammungsnachweis des Pferdes, der von einem von der PFAE anerkannten Zuchtverband (z.B. PFHA) ausgestellt wurde, dürfen nur von diesem Zuchtverband gemacht werden und bedürfen des Nachweises und der expliziten Begründung (Änderung bei den Abzeichen eines Pferdes, Fehler bei der Ausstellung des Abstammungsnachweises), die eine Änderung rechtfertigt.
  • Veränderung des Pferdes. Die natürlichen Abzeichen und Erkennungsmerkmale eines Pferdes dürfen nicht durch operative Eingriffe, Färben oder in sonstiger Weise verändert werden.
  • Falsche Angaben bezüglich der Identität eines Pferdes. Kein Paso Fino darf für einen anderen Paso Fino ausgegeben werden. Die Verwendung eines Abstammungsnachweises für ein anderes Pferd, außer dem Pferd für welches das Papier ausgestellt wurde, ist nicht zulässig.
  • Keine Beschwerden bezüglich des Turniertierarztes. Gegen die Entscheidung des offiziellen Turniertierarztes, ein Pferd von der Teilnahme an einer Prüfung auszuschließen oder für ein Turnier zu disqualifizieren aufgrund der körperlichen Verfassung des Tieres kann keine Beschwerde eingelegt werden.
  • Keine Beschwerden bezüglich der durch die Richter vorgenommen Platzierung. Gegen die Entscheidung der/des offiziellen Richters einer Veranstaltung in Bezug auf die Platzierung in einer Prüfung kann keine Beschwerde eingelegt werden, es sei denn es kann eindeutig eine Regelverletzung durch den Richter nachgewiesen werden.

c) Disziplinarische Maßnahmen.

  • Mögliche Strafen bei Regelverletzungen. Jedes Mitglied kann geahndet, suspendiert, mit einer Strafzahlung belegt, bestraft oder aus dem Verein ausgeschlossen werden und jedem Mitglied oder Nichtmitglied können die Rechte und Vorteile aus der Vereinsmitgliedschaft vorenthalten werden, wenn ausreichend schlüssige Beweise belegen, dass das Mitglied oder Nichtmitglied eine der Regeln und/oder Bestimmungen des Vereins verletzt hat.
  • Beschwerde/ Anhörung. Eine Person, die glaubt, dass eine andere Person eine Regel des Vereins verletzt hat, kann Beschwerde beim Vorstand der PFAE einreichen. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden sowie Datum und Unterschrift des Einreichenden aufweisen. Die Person, welche die Beschwerde einreicht muss bereit sein, umfassend Auskunft und Informationen über beschuldigte Dritte zu erteilen und persönlich zur Anhörung erscheinen, fass dies als notwendig erachtet wird.

Der Vorstand muss jeder Beschwerde nachgehen und entscheiden, ob für eine Anhörung vor dem Vorstand genügend Beweismaterial vorliegt und der erhobene Vorwurf eine ernsthaften Regelverstoß darstellt, der eine Anhörung rechtfertigt. Sollte der Vorstand entscheiden, die Beschwerde weiterzuverfolgen und eine Anhörung anberaumen, müssen alle Beteiligten, denen ein entsprechender Regelverstoß vorgeworfen wird, vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen über Datum, Ort und Zeit der Anhörung informiert werden. Eine Kopie der Beschwerde soll diesem Schreiben beigefügt werden.

 

Die beschuldigten Parteien sollen das Recht erhalten zu dieser Anhörung zu erscheinen sowie Zeugen oder jegliche andere entlastende Materialien beizubringen. Der Vorstand hat das Recht Zeugen zu hören sowie anderes Beweismaterial, das in Zusammenhang mit den Vorwürfen steht heranzuziehen, um sich ein umfassendes und vollständiges Bild über den Sachverhalt zu machen.

 

Sollte eine Beschwerde begründet sein, kann eine Anhörung durch den/die Vorstandsvorsitzende oder zwei weitere Mitglieder des Vorstands einberufen werden. Es müssen mindestens 51% der Vorstandsmitglieder bei einer Anhörung anwesend sein, um beschlussfähig zu sein.

 

Die Anhörungsfrist kann verlängert werden, wenn ein entsprechender Antrag auf Fristverlängerung mindestens 7 Tage vor dem festgesetzten Tag der Anhörung schriftlich unter Angaben von triftigen Gründen eingereicht wird. Der Vorstand entscheidet über eine mögliche Fristverlängerung. Die Entscheidung des Vorstandes kann nicht angefochten werden.

 

Falls die beschuldigten Parteien nicht zu der anberaumten Anhörung erscheinen und keine notariell beglaubigte, schriftliche Gegendarstellung fristgerecht einreicht wurde, wird eine Kopie der Anhörungseinladung mit dem Nachweis des Postversands an das Protokoll der Anhörung angehängt und der Vorstand hat das Recht, die Anhörung durchzuführen und ein abschließendes Urteil zu fällen.

 

Der Vorstand entscheidet, ob es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um eine gravierende Regelverletzung handelt. Befindet der Vorstand dass eine Regelverletzung vorliegt, kann er als Teil der disziplinarischen Maßnahmen die einer Regelverletzung

für schuldig befundenen Parteien von der Teilnahme an allen von der PFAE durchgeführten Veranstaltungen für eine bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit ausschließen und/oder eine Strafzahlung verhängen. Die Entscheidung des Vorstandes und die verhängten disziplinarischen Maßnahmen sind nicht anfechtbar und für alle Beteiligten bindend. Der Vorstand hält seine Entscheidung im Protokoll der Anhörung fest und schickt innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Beendigung der Anhörung eine schriftliche Kopie des Vorstandsbeschlusses an alle beteiligten Parteien.

 

d) Folgen einer Suspendierung oder der Vorenthaltung von Rechten und Vorteilen

Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Person suspendiert wurde oder ihr die Rechte und Vorteile, die die Person durch die Mitgliedschaft im Verein erworben hat, entzogen werden, werden die folgenden Maßnahmen wirksam:

  • Die Person darf an keiner PFAE Veranstaltung mehr teilnehmen. Die Person wird von der Teilnahme an allen PFAE Veranstaltungen ausgeschlossen. Desweiteren verliert die Person jegliche Vereinsakkreditierung.
  • Keine Eintragung und Umtragung von Pferden über den Verein. Weder die Person selbst noch ihr Lebenspartner noch ihre minderjährigen Kinder können ein Pferd über die PFAE eintragen oder ein bereits auf den Namen der Person oder ihres Lebenspartners oder ihrer minderjährigen Kinder oder eines Unternehmen im Besitz der Person eingetragenes Pferd auf einen anderen Besitzer umtragen lassen.
  • Pferde im Besitz der Person werden von der Teilnahme an PFAE Veranstaltungen ausgeschlossen. Jedes Pferd, das auf den Namen der Person oder ihres Lebenspartners eingetragen ist, wird von der Teilnahme an PFAE Veranstaltungen oder solchen, die von der PFAE anerkannt wurden, ausgeschlossen.
  • Eingeschränkte Werbung. Weder die suspendierte Person selbst noch ihr Lebenspartner dürfen in BRIO oder irgendeiner anderen Veröffentlichung des PFAE während der Suspendierung werben. Zusätzlich darf weder der Name der Person selbst oder ihres Lebenspartners in einer PFAE Werbung genannte werden solange die Person suspendiert ist.
  • Weitere Regelverstöße während des Zeitraums der Suspendierung. Verstößt die suspendierte Person während des Zeitraumes der Suspendierung gegen die oben beschriebenen Maßnahmen oder andere verhängte Auflagen/Strafen, können weitere disziplinarische Schritte gegen die Person eingeleitet werden.